kleine Übersicht zur ENRA Fahrradversicherung,
sollten noch Fragen offen sein mich kontaktieren  
Produkte ENRA Stand 2022

 

Enra


Versicherung für NEUE E-Bikes und Fahrräder

Was kann versichert werden?
Räder, die nicht älter als 6 Monate sind werden zum Kaufpreis nach Abzug aller Rabatte zzgl. eventueller
Zubehörteile, Accessoires und Schloss versichert.
Wichtig: Für alles was versichert wird muss auch ein Rechnungsbeleg vorliegen.
Zubehörteile können versichert werden, wenn sie max. 4 Wochen vor Versicherungsabschluss angeschafft
wurden und fest mit dem Rad verschraubt sind.
Accessoires sind Teile, die am Fahrzeug angebracht werden, aber nicht festverschraubt sind. Die
Anschaffung darf max. 4 Wochen vor Versicherungsabschluss liegen. Accessoires sind nicht im
Teilediebstahl versichert. Wird aber das komplette Fahrzeug gestohlen, werden auch die mitgestohlenen
angebrachten Accessoires ersetzt. Accessoires werden auch bei Sturz- und Unfallschäden ersetzt.

Max. Versicherungssumme: E-Bike (Pedelec & S-Pedelec): 15.000,00 € Fahrrad: 6.000,00 €

Obliegenheiten für den Versicherungsschutz
Grundsätzlich muss das versicherte Fahrzeug an einen festen Gegenstand angeschlossen werden. Das
Schloss muss eine UVP von min. 50 € des Herstellers haben. Alle Details stehen in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB) unter § 13 Obliegenheiten.

Laufzeit
Die Versicherung verlängert sich automatisch um 1 Jahr und hat eine Max. Laufzeit von 7 Jahren!!!
Der Kunde muss die Versicherung aktiv kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Laufzeitende.
Wo und wie kann versichert werden?

  •  Versichert werden die Räder bei mir Persönlich 
  •  E-Bikes: Rundumschutz Plus
  •  Fahrräder: Rundumschutz
  •  Monatliche oder jährliche zahlweise der Prämie möglich
  •  Änderungen (z.B. Versicherungssumme) können max. zwei Wochen nach Antragstellung geändert
    werden.

 

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen zur Beurteilung? 

  • Reparaturschaden
    • Kostenaufstellung
    • Fotos der beschädigten Teile (nach Sturz)
  • Unfall mit Drittschuld
    • Kostenaufstellung
    • Rechnung vom verunfallten Rad
    • Fotos der beschädigten Teile
    • Vom Kunden ausgefüllte und unterschriebene Schadenformular
  • Diebstahlschaden
    • Anzeigeprotokoll der Polizei
    • Rechnung des gestohlenen Rades
    • Vom Kunden ausgefüllte und unterschriebene Schadenformular
  • Vandalismusschaden / Schaden nach versuchtem Diebstahl
    • Anzeigeprotokoll der Polizei
    • Kostenaufstellung
    • Fotos der beschädigten Teile
  • Garantieschaden
    • Reparaturrechnung
    • Kopie der Inspektionsübersicht
    • Kopie der Kaufrechnung des Rades
    • Abweisung der Garantieansprüche durch den Lieferanten