kleine Übersicht zur Assona Fahrradversicherung,
sollten noch Fragen offen sein mich kontaktieren
Produkte Assona Stand 2022
Wichtige Punkte zum Bike Protect E-Power & E-Bike Schutz / Versicherer R+V
Allgemein
– Die Versicherung darf nur privat genutzt werden, keine gewerbliche Nutzung erlaubt
– Haftpflichtversicherung (Kennzeichen) für S-Pedelecs muss separat abgeschlossen werden
Diebstahl
– Das Fahrrad muss immer an einem festen Gegenstand abgeschlossen sein
– Das Schloss muss einen Wert von mindestens 50 Euro (UVP Hersteller)
haben
– Es muss ein Kaufbeleg/Zertifikat über das Schloss vorhanden sein
– Bei Diebstahl muss unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei gestellt werden, sobald man von dem Diebstahl Kenntnis genommen hat.
– Der Schaden muss dann innerhalb von 14 Tagen beim Händler gemeldet werden.
– Der Kunde erhält sein neues Fahrrad immer zu dem Preis was das versicherte Fahrrad gekostet hat. Nimmt der Kunde ein teureres Fahrrad, muss er die Differenz draufzahlen, ist es günstiger wird nur dieser Betrag erstattet.
– Versicherungsschutz greift 24/7 Weltweit (24 Stunden 7 Tage)
Sturz, Unfall, Verschleiß
– Keine Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen
– Keine Kostenübernahme für Inspektion, Durchsicht, Wartung, Einstellarbeiten,
Bremsen entlüften oder Softwareupdates
– Nur Teile (Kette, Ritzel, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen) inklusive Arbeitszeit werden bei Verschleiß ersetzt
Mobilitätsservice
– Gültigkeitsbereich in Europa
– Kunde muss an einem Ort stehen, der mit einem Handelsüblichen Navigationsgerät erreichbar ist (Handy oder Navigationsgeräte)
– Reparatur vor Ort, Abschleppen, ggf. Leihrad, Hotelübernachtung – individuell Kunde muss
sich mit der Roland Versicherung in Verbindung setzen und den jeweiligen Fall abklären.
Sonstiges
– Versicherung ist mit elektronischem Abschluss gültig
– Widerrufsrecht 14 Tage nach Abschluss / Einzug des Beitrages innerhalb von 6 Tagen
– Kunde erhält alle Unterlagen von seinem Händler
– Versicherung kann beim Weiterverkauf des versicherten Fahrrads nicht gekündigt und ausgezahlt werden, jedoch kann der Kunde die Versicherung mit dem Rad dem Käufer mitverkaufen
– Im Garantiezeitraum des Herstellers ist dieser zuerst in der Pflicht. Zahlung für Gewährleistungsansprüche erst ab 25. Monat